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Herr Leuchter von der IKK
informierte die Unternehmerfrauen im Handwerk über die aktuellen
Änderungen des Beitragssatzes. Das Bundeskabinett hat am 29.
Oktober 2008 den bundesweit einheitlichen Beitragssatz für
gesetzlich Versicherte ab 1. Januar 2009 beschlossen.
Der
paritätisch finanzierte Beitragssatz der gesetzlichen
Krankenversicherung beträgt - ab 1. Januar 2009 - 14,6%, der
ermäßigte Beitragssatz 14,0%. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9%,
den die Mitglieder allein tragen, also ohne hälftige Beteiligung
der Arbeitnehmer. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht. Mit dem
Beschluss der ab 2009 geltenden Beitragssätze in der
gesetzlichen Krankenversicherung sind weitere notwendige
Voraussetzungen für die Errichtung des Gesundheitsfonds erfüllt.
Die Bundesregierung hat die bundeseinheitlichen Beitragssätze
auf Basis einer Empfehlung des Schätzerkreises beim
Bundesversicherungsamt für alle gesetzlich Versicherten
beschlossen. Der Bund leistet zur pauschalen Abgeltung der
Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde
Leistungen für das Jahr 2009 vier Milliarden Euro an den
Gesundheitsfond.
Ab 2010 erhöhen sich die Leistungen des Bundes
um jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zu einer Gesamtsumme von 14
Milliarden Euro. Jede Krankenkasse erhält pro Versicherte eine
pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach
Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Durch die
besondere Berücksichtigung schwerwiegender und kostenintensiver
chronischer Krankheiten trägt der Risikostrukturausgleich
dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer
Krankenkasse Rechnung.
Weitere Informationen gibt es bei den gesetzlichen
Krankenkassen. |